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Liebe Leserin, lieber Leser,
es ist passiert! 200.000 Euro Strafe musste jetzt ein Arbeitgeber aus Bayern zahlen, weil er bei der Arbeitszeit seiner Mini-Jobber nicht aufgepasst hatte! Und dieser Arbeitgeber war ausgerechnet der FC Bayern München.
Doch wohlgemerkt: NICHT der Arbeitgeber hatte den Fehler gemacht. Es waren seine Minijobber.
Dabei hätte ein Satz im Arbeitsvertrag gereicht, um dieses teure Desaster zu verhindern!
Doch es sind ja nicht nur die Verträge mit Minijobbern betroffen. Auch Aushilfen, Teilzeitkräfte... ja sogar Vollzeitkräfte. Hintergrund sind die 17 (!) Pflichtangaben, die das Nachweisgesetz für jeden Ihrer Arbeitsverträge vorschreibt.
Viele Arbeitgeber haben es noch gar nicht mitbekommen. Denn erst nach und nach zeigt, sich, welch‘ gewaltige Auswirkungen sich daraus ergeben.
Wovon ich spreche?
Von einem wenig bekannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass sich als SPRENGSTOFF für viele Arbeitgeber erweisen kann, ach was, inzwischen fast täglich erweist. Denn stellen Sie sich vor:
Ja, Sie haben richtig gelesen:
Nahezu ALLE in Deutschlands Arbeitsverträgen vereinbarten Ausschlussklauseln sind unwirksam. Also jene Regelung, die sicherstellt, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht auch noch am „Sankt-Nimmerleins-Tag“ geltend machen können – sondern dies innerhalb einer bestimmten Frist tun müssen. Wer die Frist verpasst (meist 3 Monate) hat schlichtweg Pech gehabt. Und das ist auch gut so. Schließlich muss irgendwann mal Ruhe herrschen!
Mein dringender Rat:
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Die 17 neuen Pflichtangaben, die Ihnen das Nachweisgesetz für Ihre Arbeitsverträge vorscheibt, sind das eine.
Doch in Ihrem Arbeitgeber-Spezialratgeber „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen – und wie Sie sie erfolgreich vermeiden“ geht es um mehr. Um viel mehr. Unter anderem nämlich um diese Themen:
Als Anwältin und Arbeits-Rechtsexpertin stehen mir manchmal wirklich die Haare zu Berge. Zum Beispiel, wenn ich an das eben schon angesprochene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema „Ausschluss-Klauseln“ (Az. 9 AZR 323/209). Es ist wirklich so, wie ich es oben schreibe;
Das Urteil ist schlichtweg ein Hammer. Fast alle Ausschlussklauseln, die Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten vereinbart haben, sind damit auf einen Schlag unwirksam!
Aber:
Als Anwältin und Arbeitsrechts-Expertin kenne ich glücklicherweise auch den Ausweg aus der Misere. Ich will Ihnen hier gar nicht zu viel verraten. Denn Sie können sich den Gratis-Spezialreport „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen – und wie Sie sie erfolgreich vermeiden“ jetzt sofort mit 1 Klick hier GRATIS herunterladen. Doch was ich Ihnen hier und jetzt schon verspreche:
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Maria Markatou
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