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Stellen Sie ohne diesen neuen Vertrag keinen einzigen Mitarbeiter mehr ein!
Und Mini-Jobber schon gar nicht!

Liebe Leserin, lieber Leser,

es ist passiert! 200.000 Euro Strafe musste jetzt ein Arbeitgeber aus Bayern zahlen, weil er bei der Arbeitszeit seiner Mini-Jobber nicht aufgepasst hatte! Und dieser Arbeitgeber war ausgerechnet der FC Bayern München.

Doch wohlgemerkt: NICHT der Arbeitgeber hatte den Fehler gemacht. Es waren seine Minijobber.

Dabei hätte ein Satz im Arbeitsvertrag gereicht, um dieses teure Desaster zu verhindern!

Doch es sind ja nicht nur die Verträge mit Minijobbern betroffen. Auch Aushilfen, Teilzeitkräfte... ja sogar Vollzeitkräfte. Hintergrund sind die 17 (!) Pflichtangaben, die das Nachweisgesetz für jeden Ihrer Arbeitsverträge vorschreibt.

Ganz wichtig:
Prüfen Sie jetzt unbedingt, ob

  1. Ihre Verträge mit Minijobbern die eine, Sie rettende Klausel enthalten, mit der Sie das 200.000 Euro-Desaster verhindern und
  2. Ob Ihre Arbeitsverträge wirklich dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Das geht ganz einfach: Sie brauchen nur hier zu klicken - und schon erhalten Sie: „Die rechtssicheren Muster-Arbeitsverträge für 2024“ gratis per kostenlosem Sofort-Download zu Ihnen.

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Was Ihren Klick hier NOCH wichtiger macht:

Viele Arbeitgeber haben es noch gar nicht mitbekommen. Denn erst nach und nach zeigt, sich, welch‘ gewaltige Auswirkungen sich daraus ergeben.

Wovon ich spreche?

Von einem wenig bekannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass sich als SPRENGSTOFF für viele Arbeitgeber erweisen kann, ach was, inzwischen fast täglich erweist. Denn stellen Sie sich vor:

Das Bundesarbeitsgericht hat auf einen Schlag fast alle Ausschluss-Klauseln in Deutschlands Arbeitsverträgen für ungültig erklärt!

Ja, Sie haben richtig gelesen:

Nahezu ALLE in Deutschlands Arbeitsverträgen vereinbarten Ausschlussklauseln sind unwirksam. Also jene Regelung, die sicherstellt, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht auch noch am „Sankt-Nimmerleins-Tag“ geltend machen können – sondern dies innerhalb einer bestimmten Frist tun müssen. Wer die Frist verpasst (meist 3 Monate) hat schlichtweg Pech gehabt. Und das ist auch gut so. Schließlich muss irgendwann mal Ruhe herrschen!

Mein dringender Rat:
Nutzen Sie nur noch die Muster-Verträge aus dem für Sie kostenlosen Ratgeber Die rechtssicheren Muster-Arbeitsverträge für 2024 und machen Sie eine Sache mehr:

Werfen Sie gleich einen Blick in den für Sie ebenfalls kostenlosen Arbeitgeber-Spezialreport „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen – und wie Sie sie erfolgreich vermeiden“! Denn nur damit sind Sie auf der wirklich sicheren Seite. Mehr noch:

  • Fehler, die andere Arbeitgeber oftmals viel Geld kosten, können und werden Ihnen garantiert nicht passieren. Aber nur, wenn Sie hier klicken. Denn dieser 1 Klick bringt beide Ratgeber, also die Sammlung mit den wichtigsten Musterverträgen für 2024 UND den Arbeitgeber Spezialratgeber Die rechtssicheren Muster-Arbeitsverträge für 2024 kostenlos per Gratis-Sofort-Download zu Ihnen!

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Warum der Ratgeber „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen“ jetzt noch wichtiger macht:

Die 17 neuen Pflichtangaben, die Ihnen das Nachweisgesetz für Ihre Arbeitsverträge vorscheibt, sind das eine.

Doch in Ihrem Arbeitgeber-Spezialratgeber „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen – und wie Sie sie erfolgreich vermeiden“ geht es um mehr. Um viel mehr. Unter anderem nämlich um diese Themen:

  • Warum ein Arbeitgeber 10.338,50 Euro nachzahlen musste – wegen dieses scheinbar „kleinen“ Fehlers in seinen Arbeitsverträgen.
  • Ohne Arbeit vollen Lohnanspruch? – Mit welcher Klausel Sie das jetzt verhindern
  • Achtung: Ohne diesen Passus gilt eine Probezeit künftig als „nicht vereinbart“!
  • Wie Sie sich mit einer einfachen Formulierung die Freiwilligkeit von Zulagen und Sonderzahlungen offenhalten
  • Wie Sie in Ihren Arbeitsverträgen 100 % Flexibilität bei Arbeitszeiten, Überstunden, Aufgaben und Versetzungen rechtsgültig vereinbaren (möglich machen es diese Klauseln)

Praxis-Leitfaden „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen - und wie Sie sie erfolgreich vermeiden“ jetzt GRATIS downloaden

 

Mein Personalwissen

Als Anwältin und Arbeits-Rechtsexpertin stehen mir manchmal wirklich die Haare zu Berge. Zum Beispiel, wenn ich an das eben schon angesprochene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema „Ausschluss-Klauseln“ (Az. 9 AZR 323/209). Es ist wirklich so, wie ich es oben schreibe;

Das Urteil ist schlichtweg ein Hammer. Fast alle Ausschlussklauseln, die Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten vereinbart haben, sind damit auf einen Schlag unwirksam!

Aber:
Als Anwältin und Arbeitsrechts-Expertin kenne ich glücklicherweise auch den Ausweg aus der Misere. Ich will Ihnen hier gar nicht zu viel verraten. Denn Sie können sich den Gratis-Spezialreport „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen – und wie Sie sie erfolgreich vermeiden“ jetzt sofort mit 1 Klick hier GRATIS herunterladen. Doch was ich Ihnen hier und jetzt schon verspreche:

Mit diesem Ratgeber gewinnen Sie SOFORT maximale Sicherheit von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zulagen. Und das heißt ...

Ab sofort schalten Sie die 12+1 teuersten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen sofort aus!

Wie wichtig rechtssichere Arbeitsverträge für Sie als Arbeitgeber oder Personalverantwortlichen sind, zeigt ein Blick auf die (traurigen) Fakten, die das Arbeitgeber-Wissensportal „Mein Personalwissen“ jetzt meldet:

  • 97,3 % aller Arbeitgeber verwenden immer noch inzwischen von der Rechtsprechung verworfene Klauseln … 82,3 Prozent setzen bei wichtigen Vereinbarungen immer noch auf Standard-Sätze, die schon beim Abschluss der Vereinbarung unwirksam sind.
  • Und immer noch vergessen mehr als 52 % aller Arbeitgeber in Deutschland eine besonders wichtige Eigenart im deutschen Vertragsrecht: Was Ihnen im Vertrag besonders wichtig ist, sollten Sie unbedingt gelb (oder in einer anderen Farbe) deutlich markieren! Sonst erleiden Sie bei einem späteren Streit über diese oder jene Regelung den Prozess vor dem Arbeitsgericht SOFORT.

Gehen Sie lieber bei all Ihren Arbeitsverträgen auf Nummer sicher und bleiben Sie mit „Mein Personalwissen“ immer auf dem Laufenden um top-aktuell, informiert zu sein“! 1 Klick hier genügt!

Als Geschenk erhalten Sie den brandneuen Spezial-Ratgeber „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen – und wie Sie sie erfolgreich vermeiden“ finden Sie genau das Wissen, dass Sie WIRKLICH vor den teuren, aber vermeidbaren Fehlern in Ihren Arbeitsverträgen schützt.

  • Fehler: In gleich 8 Bereichen greift die neue Arbeitsbedingungenrichtlinie – doch immer noch fehlen in vielen Arbeitsverträgen die jetzt zwingend vorgeschriebenen PFLICHTANGABEN
  • Fehler: Vergessen Sie nicht, die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter auch vertraglich zu vereinbaren
  • Fehler: Sorgen Sie für flexible Aufgaben Ihres Mitarbeiters
  • Fehler: Vergessen Sie die Versetzungsklausel nicht
  • Fehler: Auch den Widerruf von Sonderzahlungen sollten Sie vertraglich klären
  • Fehler: Das Thema Überstunden muss in jedem Fall vertraglich geregelt werden
  • Fehler: Legen Sie das Rentenalter unbedingt vertraglich fest
  • Fehler: Auch die Frage der Haftung von Mitarbeitern ist zu fixieren
  • Fehler: Vergessen Sie die Ausschlussfristen nicht
  • Fehler: Schaffen Sie Klarheit bei Nebentätigkeiten Ihres Mitarbeiters
  • Fehler: Wie Sie Ihr Firmeneigentum schützen sollten
  • Fehler: Sorgen Sie für Klarheit bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Fehler: Immer noch werden in Neuverträgen Abtretungsverbote vereinbart, obwohl dies seit dem 1.10.2021 nicht mehr geht!

Sie möchten all diese Fehler niemals machen?
Dann brauchen Sie nur eines zu tun: Klicken Sie hier und laden Sie den Gratis-Spezialreport „Die 12+1 schlimmsten Fehler in Ihren Arbeitsverträgen – und wie Sie sie erfolgreich vermeiden“ jetzt kostenlos herunter.

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Mit herzlichen Grüßen

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Maria Markatou

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Ich schätze das breite Angebot an Lernformaten, so kann man sich zu jederzeit weiterbilden. Ich bin gespannt, was noch kommt, weiter so.“

U. Richter, Personaler

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